A-Z2021-10-04T18:46:12+02:00
Anschriftenänderung2020-04-19T14:05:37+02:00

Änderung der Anschrift und/oder der Notfall-Telefonnummer sind umgehend dem Sekretariat und dem Klassenlehrer mitzuteilen, damit in Notfällen sofort Kontakt mit den Eltern aufgenommen werden kann.

Arbeitsgemeinschaften2024-01-07T06:45:44+01:00

Jeden Tag bieten wir Arbeitsgemeinschaften an. Sie sind durch ihre musisch-kreativen, sportlichen, handwerklichen und auch fachlichen Inhalte eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Die AGs sind zunächst einmal ein freiwillig zu nutzendes Angebot an alle Schüler*innen unserer Schule. Wird aber eine AG gewählt, so verpflichtet man sich zur regelmäßigen Teilnahme.

Arzttermine2020-04-19T14:05:37+02:00

Arzttermine müssen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden. Sollte es dennoch einmal nötig sein, dass ein Schüler einen absehbaren Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrnehmen muss, so muss er vorher einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung an den Klassenlehrer stellen, über den dann entschieden wird. Allein ein Terminzettel des Arztes reicht nicht als Entschuldigung.

Attest/Krankmeldung2024-09-11T09:16:48+02:00

Wenn Ihr Kind erkrankt, muss die Schule am ersten Tag des Fehlens bis 8 Uhr telefonisch informiert werden.

Abteilung 1 (5-7) in der Schwannstraße: Digitale Krankmeldetool über Logineo-LMS (Elternbereich – Krankmeldung). Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihrem Elternzugang für Ihr erkranktes Kind an.

Abteilungen 2 und 3 (8-Q2) (Platz am Niedertor): Telefonische Krankmeldung unter 02131/ 907500.

Am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, die von allen Fachlehrer*innen abgezeichnet werden muss.
Bei längerfristigen Erkrankungen (über eine Woche hinaus) muss ein Attest des Arztes vorliegen, ebenso bei Erkrankungen vor und nach den Ferien.
Am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung muss Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung mitbringen, die folgende Angaben enthalten sollte:

  • das Datum
  • den Grund des Versäumnisses
  • die Dauer der Erkrankung
  • die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Über chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Allergien usw. sollte die Schule informiert werden.
Fehlt Ihr Kind ohne Beurlaubung durch den Schulleiter im unmittelbaren Anschluss vor oder nach Ferientagen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, weil das Fehlen vor oder nach den Ferien besonderen Bedingungen unterliegt. Bei berechtigten Zweifeln, ob Schüler*innen den Unterricht aus Krankheitsgründen versäumen, kann die Schule eine individuelle Attestpflicht auferlegen.

Befreiung vom Sportunterricht2024-01-07T06:48:07+01:00

Eine Befreiung vom Fachunterricht (hier Sport) durch Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich nicht möglich. Bei kurzzeitiger Sportunfähigkeit richten die Eltern einen begründeten Befreiungsantrag schriftlich an den Sportlehrer. Dieser entscheidet dann, ob und wie der Schüler freigestellt wird. Das heißt, dass in diesem Fall immer Sportzeug mitgebracht werden muss. Bei Befreiung über eine Woche hinaus muss ein ärztliches Attest vorlegt werden, das die Befreiung zeitlich genau begrenzt und möglichst die Sportarten/ Bewegungsmuster ausweist, die nicht ausgeführt werden sollen. Für eine generelle Befreiung vom Sportunterricht muss ein schulärztliches Attest eingeholt werden. Auch für Schüler, die laut Attest vom Sportunterricht befreit sind, gilt Anwesenheitspflicht. Attest/ Krankmeldungen – spezielle Entschuldigungsregelung in der Oberstufe.

Berufswahlsiegel NRW2024-01-07T06:49:57+01:00

Unsere Schule hat im Jahre 2006 erstmalig an dem Wettbewerb um den Erwerb einer Zertifizierung als “Ausbildungsfreundliche Schule” teilgenommen und trägt seitdem das BerufswahlsiegelNRW“. Eine Auszeichnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schule & Wirtschaft. Das zeigt, dass die Vorbereitung unserer Schüler auf den weiteren Lebensweg und damit auf den Beruf auf der Grundlage solider schulischer Bildung bei uns einen zentralen Stellenwert besitzt. So bereiten wir unsere Schüler nicht nur in verschiedenen Unterrichtsfächern (wie z. B. Deutsch. Arbeitslehre, Sozialwissenschaften, Fit-für-den-Beruf) auf die Berufswahl und Bewerbungssituationen vor. Auch durch mehrwöchige Berufspraktika, eine Themenwoche zur Berufsorientierung, verschiedene Kooperationen mit Unternehmen und den Jahrgangskollegs. Die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, die Einführung des Berufswahlpasses und eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur, die bei uns im Hause interessierte Schüler*innen berät, und durch vieles mehr setzen wir unser Motto um. Dass kein Schüler unsere Schule verlässt, ohne weitere schulische oder berufliche Perspektive. Bescheinigungen, Schulbescheinigungen, Fahrkartenanträge u.ä. können vollständig ausgefüllt im Sekretariat abgegeben und in den großen Pausen wieder abgeholt werden.

Beurlaubungen2024-08-21T11:00:58+02:00

Beurlaubungsanträge für einen einzelnen Tag werden an die Klassenleitung bzw. die Jahrgangsstufenleitung gerichtet, außer die jeweiligen Leitungen haben die Schüler*innen bereits fünf einzelne Unterrichtstage im Schuljahr beurlaubt.
Bei Anträgen deren Beurlaubung sich auf Tage direkt vor oder nach den Ferien beziehen (das gilt auch für bewegliche Ferientage), bei Anträgen, die aus Gründen der Brauchtumspflege, religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen gestellt werden. Zwei aufeinander folgende Unterrichtstage werden an die Abteilungsleitung gerichtet, außer bei Anträgen, deren Beurlaubung sich auf Tage direkt vor, oder nach den Ferien beziehen (dies gilt auch für bewegliche Ferientage) bei Anträgen, die aus Gründen der Brauchtumspflege, religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen gestellt werden.
Alle übrigen Anträge, wie mehr als zwei Tage zusammenhängend (bis zu maximal einem Schuljahr) vor und nach den Ferien aus Gründen der Brauchtumspflege, religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen über den fünften Einzeltag im Schuljahr hinaus etc. werden an den Schulleiter gerichtet.
Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem beantragten Termin im Sekretariat abgegeben bzw. auf dem Postweg eingegangen sein.

Cafeteria2020-04-19T14:05:37+02:00

Die Cafeteria ist in der Abteilung 1 in den großen Pausen sowie der Mittagspause geöffnet. Die Cafeteria in der Abteilung 2 ist von 8:00-14:30 Uhr durchgehend geöffnet

Entschuldigungsregelung in der Oberstufe2024-01-07T06:57:58+01:00

Der*die Schüler*in volljährige entschuldigt sich vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch und legt innerhalb einer Woche dem Fachlehrer das Entschuldigungsformular vor. Bei absehbar längerer Krankheit (mehr als drei Tage), an Klausurtagen, an Sportnachmittagen und bei von der Konferenz im Einzelfall beschlossenen Attestpflicht ist neben der telefonischen Vorentschuldigung eine ärztliche Bescheinigung bis zum dritten Schultag nach der Krankmeldung der Klassenleitung bzw. der Jahrgangsstufenleitung vorzulegen. Ein Entschuldigungsschreiben der Erziehungsberechtigten, ein ärztliches Attest oder auch ein Beurlaubungsschreiben legt der Schüler dem Entschuldigungsformular bei. Danach lässt er dieses Formular von allen Fachlehrern abzeichnen, die dadurch die Kenntnisnahme bestätigen. Der Klassenleitung bzw. der Jahrgangsstufenleitung wird das Formular nur nach Aufforderung vorgelegt. Entschuldigungsformulare und sämtliche Bescheinigungen von den Schüler*innen werden bis zum Schuljahresende aufbewahrt. Die verschiedenen Formulare stehen auf der Schulhomepage (unter Dokumenten) zum Download bereit.

Erkrankungen während der Unterrichtszeit2024-01-07T06:57:15+01:00

Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit werden bei den Schülern der Klassen 5-10 die Eltern informiert. Ihnen wird eine Bescheinigung über das Verlassen der Schule ausgehändigt, die von der Klassenleitung oder Abteilungsleitung gegengezeichnet werden muss. Diese „Krankmeldung im Verlaufe des Schultages“ wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und ist beim nächsten Schulbesuch dem Klassenlehrer vorzulegen. Eine Entlassung erfolgt i.d.R. nur in den Pausen.

Fahrkarten/Schokoticket2020-04-19T14:05:38+02:00

Anträge für den Kauf eines Schokotickets sind im Sekretariat erhältlich. Fahrkosten werden bei einer Entfernung von ab 3,5 km in den Klassen 5-10, in der Oberstufe ab 5 km vom Wohnort bis zur nächstgelegenen Gesamtschule bezuschusst. Die Berechtigung für einen Fahrtkostenzuschuss wird von der SWN überprüft.

Fahrtenwoche/Themenwoche2020-04-19T14:05:38+02:00

Die Jahrgangsstufen 5 und 10 gehen fünf Tage, in der Regel in der Woche vor den Herbstferien, auf Klassenfahrt. Die Jahrgangsstufen 6, 7, 8, 9 und Q1 nehmen parallel dazu an einer Themenwoche teil. In der Oberstufe besucht die Jahrgangsstufe EF in dieser Zeit ein Orientierungsseminar; die Jahrgangsstufe Q2 geht auf Studienfahrt.

Förderverein2020-04-19T14:05:38+02:00

Der Förderverein ist ein Zusammenschluss von Eltern, deren Kinder die Janusz-Korczak-Gesamtschule besuchen oder besucht haben, von Ehemaligen und anderen der Schule Nahestehenden. Mit den Beiträgen werden Projekte in der Schule unterstützt. Vordrucke für Beitrittserklärungen sind im Sekretariat erhältlich. Ansprechpartner sind Herr Appel und Frau Roegglen.

Fundsachen2023-08-02T15:53:55+02:00

Fundgegenstände werden bei den Hausmeistern Herr Beging (Abteilung 1) sowie Herrn Hambloch (Abteilung 2/3) abgegeben und hinterlegt. Wer etwas verloren hat, kann bei den Hausmeistern in den Pausen nachfragen.

Handynutzung2023-08-02T15:53:29+02:00

Für Abteilung 1 gelten folgende Regeln:

Auf dem Gelände der Abteilung 1 besteht ein generelles Handyverbot außer zu unterrichtlichen Zwecken.

Für Abteilung 2 und 3 gelten folgende Regeln:

Wenn ein*e Schüler*in sich im Unterricht mit dem Handy/ iPod/ Tablet oder dergleichen beschäftigt bzw. wenn dieses während des Unterrichts klingelt, summt etc., wird dem*der Schüler*in das Gerät weggenommen, da er den Unterricht stört und oder sich mit unterrichtsfremden Angelegenheiten beschäftigt.

  1. Dieses Handy kann aus schulorganisatorischen Gründen frühestens nach dem allgemeinen Unterrichtsende – also ab 15.10 Uhr – von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat wieder abgeholt werden.
  2. Die Erziehungsberechtigten können auch jemanden schriftlich damit beauftragen, das Handy abzuholen, ggf. auch ihr Kind. Wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt, kann das Handy nach dem allgemeinen Unterrichtsende – also auch erst ab 15.10 Uhr – im Sekretariat abgeholt werden. Eine telefonische Bevollmächtigung durch die Erziehungsberechtigten kann nicht erfolgen, weil die Schule nicht überprüfen kann, ob tatsächlich die Erziehungsberechtigten am Apparat sind.
  3. Nur bei begründetem Zweifel, ob die Vollmacht rechtens ist, erfolgt ein Rückruf bei den Erziehungsberechtigten. Wenn ein*e Schüler*in am gleichen Tag vor Unterrichtsende eine solche Vollmacht vorlegt, ist zu hinterfragen, wie er an diese Vollmacht gekommen ist. Schüler*innen der Sek. II müssen plausibel darlegen, dass sie das Schulgelände während der Schulzeit in der Regel nicht verlassen dürfen. Eine gefälschte Vollmacht führt zu einer Ordnungsmaßnahme nach § 53 SchulG (Teilkonferenz).

Die Abnahme und Herausgabe des Gerätes wird protokolliert. Wenn Schüler*innen durch ihr Handy zum dritten Mal den Unterricht stören, erfolgt eine Ordnungsmaßnahme nach § 53 SchulG (Teilkonferenz).

Herkunftssprachlicher Unterricht2023-08-02T15:51:50+02:00

Über das Schulamt des Rheinkreises Neuss wird Herkunftssprachlicher Unterricht angeboten (www.rhein-kreis-neuss.de/hsu). Die Anmeldung erfolgt, wenn es in der Regel schon in der Grundschule erfolgt ist, über das Sekretariat der JKG schon bei der Anmeldung an der Schule zu Beginn der Jahrgangsstufe 5.
Am Ende der Jgst. 10 können Schüler*innen, die durchgängig diesen HSU besucht haben, eine Prüfung bei der Bezirksregierung ablegen, um sich die Kenntnis dieser Sprache benotet auf dem Abschlusszeugnis anerkennen zu lassen. Unter Umständen kann diese Sprache dann als zweite „Fremd“sprache für den Besuch der gymnasialen Oberstufe angerechnet werden.

Internet2020-04-19T14:05:38+02:00

Informationen zu unserer Schule, Hintergrundberichte und aktuelle Termine finden Sie im Internet unter www.jkg-neuss.de.

Klassenführung2023-08-02T15:50:56+02:00

Jeweils zwei Lehrer*innen führen in der 5. und 6. Jahrgangsstufe gemeinsam eine Klasse. Sie erteilen möglichst viel Unterricht in ihrer Klasse und sind somit für die Schüler*innen feste Bezugspersonen.

In den Jahrgangsstufen 7 und 8 gibt es jeweils eine Klassenleitung.

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden die Klassen wieder von zwei Lehrer*innen geleitet.

Klassengericht2024-01-07T07:01:24+01:00

Das Klassengericht dient dazu, Streitfälle innerhalb der Klasse zu lösen. Dabei lösen die Schüler*innen die Vorfälle wie in einer Gerichtsverhandlung selber. Zum Ablauf: Die Richter*innen leiten die Verhandlung. Die Parteien tragen ihre Positionen vor. Eventuell werden Zeug*innen gehört. Danach findet ein Schlussplädoyer der Anwält*innen statt. Anschließend beraten die Richter*innen und fällen das Urteil. Das Urteil gibt denjenigen, um die es geht, eine neue Chance. Die Beteiligten dürfen ihr Gesicht nicht verlieren.

Lernplattform moodle2024-01-07T07:01:54+01:00

Das „Herzstück“ unserer Lernplattform moodle (https://moodle.jkg-neuss.de) sind
virtuelle Kursräume, welche Lernaktivitäten und Arbeitsmaterialien beinhalten. Hier
finden unsere Schüler*innen beispielsweise Übungsmaterialien zu verschiedenen
Fächern, aber auch Wahlen zu Projekttagen werden über dieses Medium
durchgeführt. Die voreingestellten Anmeldedaten zur Lernplattform können den
Aushängen im SLZ und den Klassenräumen entnommen werden.

Lions-Quest2024-01-07T07:02:27+01:00

Die Schüler*innen der 5. und 6. Klassen nehmen am Lions-Quest-Programm “ Erwachsen werden“ teil. Mit erprobten Bausteinen sollen das soziale Verhalten und die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen intensiv gefördert werden. Mit vielen modernen Methoden, spannenden Spielen und Arbeitsblättern werden beispielsweise Teamarbeit, Problemlösungsstrategien und Lebenskompetenzen eingeübt.

Mittagessen2024-01-07T07:05:47+01:00

Das gemeinsame Mittagessen (12:30-13:30 Uhr) spielt in der Gesamtschule eine wichtige Rolle für das soziale Lernen und die Integration in den Schulalltag. Es ist daher wünschenswert, dass möglichst alle Schüler einer Klasse daran teilnehmen.

Der Preis für ein Mittagessen beträgt 5,00 Euro. Das Essen kann über ein Abonnement oder Einzelmarken bestellt werden. Nimmt man am Aboverfahren teil, zahlt man für ein 4-Tage-Abo 60 Euro und für ein 5-Tage-Abo 75 Euro. Abounterlagen und vorgedruckte Einzahlungsscheine sind im Sekretariat sowie in der Cafeteria und Mensa erhältlich.

Nachteilsausgleich2023-08-02T15:45:26+02:00

Schüler*innen mit bestimmten attestierten Benachteiligungen wie z. B. der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) können über die Abteilungsleitung einen formlosen Antrag an die Klassenkonferenz und den Schulleiter stellen. Sprechen Sie dazu die Klassenleitung an. Generell hat nicht jede*r LRS-Schüler*in ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich bei den Zentralen Prüfungen am Ende der Jgst. 10. Nur in besonders gravierenden Fällen kann ein Nachteilsausgleich bei einer festgestellten LRS auch in den Zentralen Prüfungen (z.B. Zeitverlängerung bei Kursarbeiten) gewährt werden. Dies kann aber nur der Fall sein, wenn der Nachteilsausgleich spätestens von der Jgst. 5 an jährlich neu in der Zeugniskonferenz beantragt und gewährt, die LRS mit einem anerkannten Testverfahren nachgewiesen wurde und der*die betreffende Schüler*in ihre*seine LRS trotz intensiver Förderung nicht beheben konnte. Dies ist jeweils durch eine Bescheinigung eines fachkundigen Förderinstituts nachzuweisen.

No-Blame-Approach2023-08-02T15:44:06+02:00

„No-Blame-Approach“ ist ein Verfahren Mobbingfälle mit einer Schüler*innengruppe zu bearbeiten, ohne eine Schuldzuweisung vorzunehmen. Das Mobbing soll von einer Unterstützungsgruppe beendet werden. Eine Untersuchung hat gezeigt, dass das Verfahren in 87% aller Fälle erfolgreich war.

Öffnungszeiten2024-01-07T07:07:47+01:00

Das Sekretariat ist täglich von 7.30 bis 15.30 Uhr besetzt (Ausnahmen Freitag sowie Ferien). Das Sekretariat der Abteilung ist in der 1. großen Pause (9:35 – 9:50 Uhr) besetzt. Schüler*innenangelegenheiten werden in den beiden großen Pausen bearbeitet.

Partnerschulen2020-03-11T19:40:36+01:00

Unsere Gesamtschule hat zurzeit eine Partnerschaft mit dem Lycee Jean Talon in Chalons-en-Champagne/ Frankreich.

s.i.n.us2023-08-02T15:40:37+02:00

Experten machen die Schüler*innen fit für das Internet. Dies geschieht in Form einer AG. Die Schüler*innen werden über Gefahren und über den Umgang mit und im Internet informiert und bekommen am Ende des Schuljahres ein Zertifikat verliehen.

Schüler*innenausweis2024-01-07T07:09:06+01:00

Jede*r Schüler*in erhält bei der Einschulung einen kostenlosen Schüler*innenausweis mit Lichtbild. Bei der Kontrolle der Schülerfahrkarte verlangt der Kontrolleur die Vorlage eines Ausweises. Der Schülerausweis reicht hier aus. Beim Ausleihen von Spielen und Geräten in unserer Spieleausleihe muss der Schüler*innenausweis als Pfand hinterlegt werden. Im Schüler*innenausweis wird vermerkt, wenn ein Schüler zum Mittagessen nach Hause gehen darf (M). Außerdem dient er als Leserausweis für unsere Schülerbibliothek. Jeweils am Anfang eines neuen Schuljahres werden die Schülerausweise klassenweise um ein weiteres Jahr verlängert. Wer den Schülerausweis verliert, muss für die Zweitausfertigung 2.50 Euro im Sekretariat abgeben.

Schüler*innenschadensfälle2024-01-07T07:12:48+01:00

Bei Diebstahl oder Sachschäden ist unter Umständen eine Regulierung durch den Schulträger möglich. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall umgehend an das Sekretariat. Bei Diebstahl ist bei einer Schadenshöhe ab 50€ eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Die Regulierung von Diebstählen bzw. Beschädigungen an Fahrrädern ist bis zu einem Zeitwert von maximal 300 (nur möglich, wenn dem Lernenden die Genehmigung der Schule für die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg erteilt worden ist. Unabdingbare Voraussatzung ist, dass der/die Lernende keine Fahrkarte von der Stadt Neuss erhalten hat und das Fahrrad codiert worden ist (siehe auch „Antrag auf Genehmigung für die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg“). Für Mopeds und ähnliche Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz.

Wichtige Hinweise für den Sportunterricht: Während der Sportstunden dürfen in den Umkleidekabinen keine Wertsachen (Schmuck, Geld, Smartphones usw.) verbleiben. Sie können den SportIehrenden zur Verwahrung gegeben werden. Diese Regelung gilt auch für AGs und Sportunterricht in schulfremden Hallen bzw. Sportstätten. Bei Verlust besteht kein Ersatzanspruch!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass für abhanden gekommene oder durch Schadensfall beschädigte Smartphones weder durch den kommunalen Sachschadenausgleich noch durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Deckungsschutz gewährt wird, da es sich nach den einschlägigen Deckungsgrundsätzen bei einem Mobiltelefon nicht um einen zum Schulbetrieb bestimmten Gegenstand handelt.

Selbstlernzentren 1 & 2 (SLZ)2024-01-07T07:13:40+01:00

Unsere Schüler*innen haben die Möglichkeit, innerhalb und außerhalb des Unterrichts in den Selbstlernzentren 1 und 2 selbstständige Referate anzufertigen, zu üben oder Recherchen zu betreiben. Dafür stehen ihnen 25 Rechner mit diverser Lernsoftware und Textverarbeitungsprogrammen, Lexika, andere Nachschlagewerke sowie weitere Literatur und Freiarbeitsmaterialien zur Verfügung. Bücher und andere Medien können gegen Vorlage des Schüler*innenausweises kostenlos ausgeliehen werden.

Soziale Verantwortung2023-08-02T15:39:30+02:00

In den Klassen 9 und 10 übernehmen die Schüler*innen für insgesamt 1 Jahr soziale Verantwortung als Flurpaten, Mensacops, Umweltscout u.a.

Streitschlichter2023-08-02T15:39:07+02:00

Uns ist es wichtig, dass Schüler*innen Konflikte und Streitigkeiten immer angemessen und soweit möglich auch eigenständig lösen, dabei aber alle notwendige Hilfestellungen bekommen. An dieser Stelle setzt die Arbeit der Streitschlichter*innen an. Streitschlichter*innen sind Schüler*innen der Klassen 8-10, die sich freiwillig einer Mediatorenausbildung unterzogen haben, um ihren jüngeren Mitschüler*innen zu helfen, Streitigkeiten zu lösen und einen Konsens zu finden, mit dem sich die beteiligten Parteien identifizieren können. In einem freiwilligen Gespräch werden dabei die beteiligten Schüler*innen mit allen Gefühlen, die sich im Streitfall entwickelt haben, aufgefangen. Erst dann wird versucht, den Standpunkt des anderen zu verstehen und gemeinsam an einer angemessenen Lösung für alle Seiten zu arbeiten. Das Streitschlichterbüro (Abteilung 1. erste Etage) ist täglich in der Mittagspause geöffnet.

Unfälle2020-03-11T19:40:36+01:00

Nach einem Schul(weg)-Unfall sollte umgehend (innerhalb von 3 Tagen) ein gesetzlich vorgeschriebener Unfallbogen ausgefüllt werden. Die entsprechenden Formulare gibt es im Sekretariat.

Unterrichtsausfall2024-01-07T07:15:05+01:00

Es kommt vor, dass Unterrichtsstunden ausfallen, vertreten oder vertagt werden müssen. Aktuelle Änderungen zeigt das Infoboard. Die Schüler*innen sind verpflichtet sich sowohl vor Beginn als auch nach Beendigung des Unterrichts über Veränderungen ihres „normalen Stundenplans“ zu informieren. Den Vertretungsplan können Sie auch online unter Webuntis abrufen. Die entsprechenden Login-Daten erhalten alle Schüler*innen zu Beginn des Schuljahres durch ihre Klassenleitungen bzw. durch Anschreiben an die Eltern.

Warme Speisen2023-08-02T15:33:01+02:00

Schüler*innen ist es nicht erlaubt, warme Speisen, wie z.B. Pizza, Burger etc. in das Schulgebäude mitzubringen, weil wir eine Mensa und eine Cafeteria unterhalten, die für die Versorgung zuständig sind.

WILUK2023-08-02T15:31:44+02:00

Um den neuen Schüler*innen und Eltern der Klasse 5 den Einstieg in unsere Schule zu erleichtern, gibt es das WILUK Konzept. WILUK steht dabei für „Wir lernen uns kennen“. Die Eltern für die neue Klasse 5 werden am Ende des vierten Schuljahres bei einem Infoabend über unsere Schule und deren Angebote ausführlich informiert.
Dies geschieht durch die neuen Klassenlehrer*innen, Eltern unserer Schule und durch die Schulleitungsmitglieder. Die erste Schulwoche beginnt mit einer Einschulungsfeier, gestaltet durch die Schüler*innen der 6. Klassen. Diese Schüler*innen sind auch jeweils den neuen Schüler*innen als Paten zugeordnet. Die Paten stehen den neuen Schüler*innen mit Rat und Tat zur Seite, um ihnen den Schulwechsel zu erleichtern. In der ersten Schulwoche begleiten sie die neuen 5er und erzählen aus ihrer Perspektive etwas zur Schule.

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