Der*die Schüler*in volljährige entschuldigt sich vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch und legt innerhalb einer Woche dem Fachlehrer das Entschuldigungsformular vor. Bei absehbar längerer Krankheit (mehr als drei Tage), an Klausurtagen, an Sportnachmittagen und bei von der Konferenz im Einzelfall beschlossenen Attestpflicht ist neben der telefonischen Vorentschuldigung eine ärztliche Bescheinigung bis zum dritten Schultag nach der Krankmeldung der Klassenleitung bzw. der Jahrgangsstufenleitung vorzulegen. Ein Entschuldigungsschreiben der Erziehungsberechtigten, ein ärztliches Attest oder auch ein Beurlaubungsschreiben legt der Schüler dem Entschuldigungsformular bei. Danach lässt er dieses Formular von allen Fachlehrern abzeichnen, die dadurch die Kenntnisnahme bestätigen. Der Klassenleitung bzw. der Jahrgangsstufenleitung wird das Formular nur nach Aufforderung vorgelegt. Entschuldigungsformulare und sämtliche Bescheinigungen von den Schüler*innen werden bis zum Schuljahresende aufbewahrt. Die verschiedenen Formulare stehen auf der Schulhomepage (unter Dokumenten) zum Download bereit.