A-Z2021-10-04T18:46:12+02:00
Anschriftenänderung2020-04-19T14:05:37+02:00

Änderung der Anschrift und/oder der Notfall-Telefonnummer sind umgehend dem Sekretariat und dem Klassenlehrer mitzuteilen, damit in Notfällen sofort Kontakt mit den Eltern aufgenommen werden kann.

Arbeitsgemeinschaften2020-04-19T14:05:37+02:00

Jeden Tag bieten wir Arbeitsgemeinschaften an. Sie sind durch ihre musisch-kreativen, sportlichen, handwerklichen und auch fachlichen Inhalte eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Die AGs sind zunächst einmal freiwillig zu nutzendes Angebot an alle Schüler*innen unserer Schule. Wird aber eine AG gewählt, so verpflichtet man sich zur regelmäßigen Teilnahme.

Arzttermine2020-04-19T14:05:37+02:00

Arzttermine müssen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden. Sollte es dennoch einmal nötig sein, dass ein Schüler einen absehbaren Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrnehmen muss, so muss er vorher einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung an den Klassenlehrer stellen, über den dann entschieden wird. Allein ein Terminzettel des Arztes reicht nicht als Entschuldigung.

Attest/Krankmeldung2023-02-24T09:53:31+01:00

Wenn Ihr Kind erkrankt, muss die Schule am ersten Tag des Fehlens vor 8 Uhr telefonisch informiert werden (+49 2131 907500).
Am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, die von allen Fachlehrer*innen abgezeichnet werden muss.
Bei längerfristigen Erkrankungen (über eine Woche hinaus) muss ein Attest des Arztes vorliegen, ebenso bei Erkrankungen vor und nach den Ferien.
Am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung muss Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung mitbringen, die folgende Angaben enthalten sollte:

  • das Datum
  • den Grund des Versäumnisses
  • die Dauer der Erkrankung
  • die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Über chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Allergien usw. sollte die Schule informiert werden.
Fehlt Ihr Kind ohne Beurlaubung durch den Schulleiter im unmittelbaren Anschluss vor oder nach Ferientagen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, weil das Fehlen vor oder nach den Ferien besonderen Bedingungen unterliegt. Beim Versäumen von Kursarbeiten in der Sekundarstufe II fordern wir immer ein ärztliches Attest ein. Bei berechtigten Zweifeln, ob Schüler*innen den Unterricht aus Krankheitsgründen versäumen, kann die Schule eine individuelle Attestpflicht auferlegen.

Befreiung vom Sportunterricht2020-04-19T14:05:37+02:00

Bei kurzzeitiger Sportunfähigkeit richten die Eltern einen begründeten Befreiungsantrag schriftlich an den Sportlehrer. Dieser entscheidet dann, ob und wie der Schüler freigestellt wird. Das heißt, dass in diesem Fall immer Sportzeug mitgebracht werden muss. Bei Befreiung über eine Woche hinaus muss ein ärztliches Attest vorlegt werden, das die Befreiung zeitlich genau begrenzt und möglichst die Sportarten/ Bewegungsmuster ausweist, die nicht ausgeführt werden sollen. Für eine generelle Befreiung vom Sportunterricht muss ein schulärztliches Attest eingeholt werden. Auch für Schüler, die laut Attest vom Sportunterricht befreit sind, gilt Anwesenheitspflicht. Attest/ Krankmeldungen – spezielle Entschuldigungsregelung in der Oberstufe.

Berufswahlsiegel NRW2020-04-19T14:05:37+02:00

Unsere Schule hat im Jahre 2006 erstmalig an dem Wettbewerb um den Erwerb einer Zertifizierung als “Ausbildungsfreundliche Schule” teilgenommen und trägt seitdem das BerufswahlsiegelNRW“. Eine Auszeichnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schule & Wirtschaft. Das zeigt, dass die Vorbereitung unserer Schüler aufden weiteren Lebensweg und damit auf den Beruf auf der Grundlage solider schulischer Bildung bei uns einen zentralen Stellenwert besitzt. So bereiten wir unsere Schüler nicht nur in verschiedenen Unterrichtsfächern (wie z. B. Deutsch. Arbeitslehre, Sozialwissenschaften, Fit-für-den-Beruf) auf die Berufswahl und Bewerbungssituationen vor. Auch durch mehrwöchige Berufspraktika, eine Themenwoche zur Berufsorientierung, verschiedene Kooperationen mit Unternehmen und den Jahrgangskollegs. die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, die Einführung des Berufswahlpasses und einll enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur, die bei uns im Hause interessierte Schmer berät, und vieles mehr setzen wir unser Motto um. dass kein Schüler unsere Schule verlässt. Ohne weitere schulische oder berufliche Perspektive. Bescheinigungen, Schulbescheinigungen, Fahrkartenanträge u.ä. können vollständig ausgefüllt im Sekretariat abgegeben und in den großen Pausen wieder abgeholt werden.

Beurlaubungen2021-09-15T12:14:18+02:00

Beurlaubungsanträge für einen einzelnen Tag werden an den Klassenlehrer bzw. den Jahrgangsstufenleiter gerichtet, außer  der Klassenlehrer bzw. Jahrgangsstufenleiter hat den Schüler bereits fünf einzelne Unterrichtstage im Schuljahr beurlaubt
bei Anträgen deren Beurlaubung sich auf Tage direkt vor oder nach den Ferien beziehen (das gilt auch für bewegliche Ferientage) bei Anträgen, die aus Gründen der Brauchtumspflege. religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen gestellt werden. Zwei aufeinander folgende Unterrichtstage werden an die Abteilungstung gelichtet, außer bei Anträgen, deren Beurlaubung sich auf Tage direkt vor oder nach den Ferien beziehen (dies gilt auch für bewegliche Ferientage) bei Anträgan, die aus Grundan der Brauchtumspflege, religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen gestellt werden.
Alle übrigen Anträge, wie mehr als zwei Tage zusammenhängend (bis zu maximal einem Schuljahr) vor und nach den Ferien aus Gründen der Brauchtumspflege. religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen über den fünften Einzellag im Schuljahr hinaus etc. werden an den Schulleiter gerichtet.
Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem beantragten Termin im Sekretariat abgegeben bzw. auf dem Postweg eingegangen sein.

Cafeteria2020-04-19T14:05:37+02:00

Die Cafeteria ist in der Abteilung 1 in den großen Pausen sowie der Mittagspause geöffnet. Die Cafeteria in der Abteilung 2 ist von 8:00-14:30 Uhr durchgehend geöffnet

Eigenverantwortliches Arbeiten2020-04-19T14:05:38+02:00

Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit werden bei den Schülern der Klassen 5-10 die Eltern informiert. Ihnen wird eine Bescheinigung über das Verlassen der Schule ausgehändigt, die von der Klassenleitung oder Abteilungsleitung gegengezeichnet werden muss. Diese „Krankmeldung im Verlaufe des Schultages“ wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und ist beim nächsten Schulbesuch dem Klassenlehrer vorzulegen. Eine Entlassung erfolgt i.d.R. nur in den Pausen.

Entschuldigungsregelung in der Oberstufe2020-04-19T14:05:38+02:00

Der Schüler entschuldigt sich vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch und legt innerhalb einer Woche dem Fachlehrer das Entschuldigungsformular vor. Bei absehbar längerer Krankheit (mehr als drei Tage), an Klausurtagen, an Sportnachmittagen und bei von der Konferenz im Einzelfall beschlossenen Attestpflicht ist neben der telefonischen Vorentschuldigung eine ärztliche Bescheinigung bis zum dritten Schultag nach der Krankmeldung der Klassenleitung bzw. der Jahrgangsstufenleitung vorzulegen. Ein Entschuldigungsschreiben der Erziehungsberechtigten, ein ärztliches Attest oder auch ein Beurlaubungsschreiben legt der Schüler dem Entschuldigungsformular bei. Danach lässt er dieses Formular von allen Fachlehrern abzeichnen, die dadurch die Kenntnisnahme bestätigen. Der Klassenleitung bzw. der Jahrgangsstufenleitung wird das Formular nur nach Aufforderung vorgelegt. Entschuldigungsformulare und sämtliche Bescheinigungen von den Schüler*innen werden bis zum Schuljahresende aufbewahrt. Die verschiedenen Formulare stehen auf der Schulhomepage (unter Dokumenten) zum Download bereit.

Fahrkarten/Schokoticket2020-04-19T14:05:38+02:00

Anträge für den Kauf eines Schokotickets sind im Sekretariat erhältlich. Fahrkosten werden bei einer Entfernung von ab 3,5 km in den Klassen 5-10, in der Oberstufe ab 5 km vom Wohnort bis zur nächstgelegenen Gesamtschule bezuschusst. Die Berechtigung für einen Fahrtkostenzuschuss wird von der SWN überprüft.

Fahrtenwoche/Themenwoche2020-04-19T14:05:38+02:00

Die Jahrgangsstufen 5 und 10 gehen fünf Tage, in der Regel in der Woche vor den Herbstferien, auf Klassenfahrt. Die Jahrgangsstufen 6, 7, 8, 9 und Q1 nehmen parallel dazu an einer Themenwoche teil. In der Oberstufe besucht die Jahrgangsstufe EF in dieser Zeit ein Orientierungsseminar; die Jahrgangsstufe Q2 geht auf Studienfahrt.

Fairness-Siegel2020-04-19T14:05:38+02:00

Unsere Schule wurde 2010 das Fairness-Siegel verliehen, weil wir uns zur Aufgabe machen, gewaltfrei, fair, human und respektvoll miteinander umzugehen.

Förderverein2020-04-19T14:05:38+02:00