A-Z2021-10-04T18:46:12+02:00
Anschriftenänderung2020-04-19T14:05:37+02:00

Änderung der Anschrift und/oder der Notfall-Telefonnummer sind umgehend dem Sekretariat und dem Klassenlehrer mitzuteilen, damit in Notfällen sofort Kontakt mit den Eltern aufgenommen werden kann.

Arbeitsgemeinschaften2020-04-19T14:05:37+02:00

Jeden Tag bieten wir Arbeitsgemeinschaften an. Sie sind durch ihre musisch-kreativen, sportlichen, handwerklichen und auch fachlichen Inhalte eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Die AGs sind zunächst einmal freiwillig zu nutzendes Angebot an alle Schüler*innen unserer Schule. Wird aber eine AG gewählt, so verpflichtet man sich zur regelmäßigen Teilnahme.

Arzttermine2020-04-19T14:05:37+02:00

Arzttermine müssen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden. Sollte es dennoch einmal nötig sein, dass ein Schüler einen absehbaren Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrnehmen muss, so muss er vorher einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung an den Klassenlehrer stellen, über den dann entschieden wird. Allein ein Terminzettel des Arztes reicht nicht als Entschuldigung.

Attest/Krankmeldung2023-02-24T09:53:31+01:00

Wenn Ihr Kind erkrankt, muss die Schule am ersten Tag des Fehlens vor 8 Uhr telefonisch informiert werden (+49 2131 907500).
Am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, die von allen Fachlehrer*innen abgezeichnet werden muss.
Bei längerfristigen Erkrankungen (über eine Woche hinaus) muss ein Attest des Arztes vorliegen, ebenso bei Erkrankungen vor und nach den Ferien.
Am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung muss Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung mitbringen, die folgende Angaben enthalten sollte:

  • das Datum
  • den Grund des Versäumnisses
  • die Dauer der Erkrankung
  • die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Über chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Allergien usw. sollte die Schule informiert werden.
Fehlt Ihr Kind ohne Beurlaubung durch den Schulleiter im unmittelbaren Anschluss vor oder nach Ferientagen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, weil das Fehlen vor oder nach den Ferien besonderen Bedingungen unterliegt. Beim Versäumen von Kursarbeiten in der Sekundarstufe II fordern wir immer ein ärztliches Attest ein. Bei berechtigten Zweifeln, ob Schüler*innen den Unterricht aus Krankheitsgründen versäumen, kann die Schule eine individuelle Attestpflicht auferlegen.

Befreiung vom Sportunterricht2020-04-19T14:05:37+02:00