Das Klassengericht dient dazu, Streitfälle innerhalb der Klasse zu lösen. Dabei lösen die Schüler*innen die Vorfälle wie in einer Gerichtsverhandlung selber. Zum Ablauf: Die Richter*innen leiten die Verhandlung. Die Parteien tragen ihre Positionen vor. Eventuell werden Zeug*innen gehört. Danach findet ein Schlussplädoyer der Anwält*innen statt. Anschließend beraten die Richter*innen und fällen das Urteil. Das Urteil gibt denjenigen, um die es geht, eine neue Chance. Die Beteiligten dürfen ihr Gesicht nicht verlieren.