Eine Befreiung vom Fachunterricht (hier Sport) durch Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich nicht möglich. Bei kurzzeitiger Sportunfähigkeit richten die Eltern einen begründeten Befreiungsantrag schriftlich an den Sportlehrer. Dieser entscheidet dann, ob und wie der Schüler freigestellt wird. Das heißt, dass in diesem Fall immer Sportzeug mitgebracht werden muss. Bei Befreiung über eine Woche hinaus muss ein ärztliches Attest vorlegt werden, das die Befreiung zeitlich genau begrenzt und möglichst die Sportarten/ Bewegungsmuster ausweist, die nicht ausgeführt werden sollen. Für eine generelle Befreiung vom Sportunterricht muss ein schulärztliches Attest eingeholt werden. Auch für Schüler, die laut Attest vom Sportunterricht befreit sind, gilt Anwesenheitspflicht. Attest/ Krankmeldungen – spezielle Entschuldigungsregelung in der Oberstufe.