Arzttermine müssen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden. Sollte es dennoch einmal nötig sein, dass ein Schüler einen absehbaren Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrnehmen muss, so muss er vorher einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung an den Klassenlehrer stellen, über den dann entschieden wird. Allein ein Terminzettel des Arztes reicht nicht als Entschuldigung.