Wenn Ihr Kind erkrankt, muss die Schule am ersten Tag des Fehlens bis 8 Uhr telefonisch informiert werden.
Abteilung 1 (5-7) in der Schwannstraße: Digitale Krankmeldetool über Logineo-LMS (Elternbereich – Krankmeldung). Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihrem Elternzugang für Ihr erkranktes Kind an.
Abteilungen 2 und 3 (8-Q2) (Platz am Niedertor): Telefonische Krankmeldung unter 02131/ 907500.
Am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, die von allen Fachlehrer*innen abgezeichnet werden muss.
Bei längerfristigen Erkrankungen (über eine Woche hinaus) muss ein Attest des Arztes vorliegen, ebenso bei Erkrankungen vor und nach den Ferien.
Am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung muss Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung mitbringen, die folgende Angaben enthalten sollte:
- das Datum
- den Grund des Versäumnisses
- die Dauer der Erkrankung
- die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Über chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Allergien usw. sollte die Schule informiert werden.
Fehlt Ihr Kind ohne Beurlaubung durch den Schulleiter im unmittelbaren Anschluss vor oder nach Ferientagen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, weil das Fehlen vor oder nach den Ferien besonderen Bedingungen unterliegt. Bei berechtigten Zweifeln, ob Schüler*innen den Unterricht aus Krankheitsgründen versäumen, kann die Schule eine individuelle Attestpflicht auferlegen.