Bei Diebstahl oder Sachschäden ist unter Umständen eine Regulierung durch den Schulträger möglich. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall umgehend an das Sekretariat. Bei Diebstahl ist bei einer Schadenshöhe ab 50€ eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Die Regulierung von Diebstählen bzw. Beschädigungen an Fahrrädern ist bis zu einem Zeitwert von maximal 300 (nur möglich, wenn dem Lernenden die Genehmigung der Schule für die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg erteilt worden ist. Unabdingbare Voraussatzung ist, dass der/die Lernende keine Fahrkarte von der Stadt Neuss erhalten hat und das Fahrrad codiert worden ist (siehe auch „Antrag auf Genehmigung für die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg“). Für Mopeds und ähnliche Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz.

Wichtige Hinweise für den Sportunterricht: Während der Sportstunden dürfen in den Umkleidekabinen keine Wertsachen (Schmuck, Geld, Smartphones usw.) verbleiben. Sie können den SportIehrenden zur Verwahrung gegeben werden. Diese Regelung gilt auch für AGs und Sportunterricht in schulfremden Hallen bzw. Sportstätten. Bei Verlust besteht kein Ersatzanspruch!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass für abhanden gekommene oder durch Schadensfall beschädigte Smartphones weder durch den kommunalen Sachschadenausgleich noch durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Deckungsschutz gewährt wird, da es sich nach den einschlägigen Deckungsgrundsätzen bei einem Mobiltelefon nicht um einen zum Schulbetrieb bestimmten Gegenstand handelt.