Über das Schulamt des Rheinkreises Neuss wird Herkunftssprachlicher Unterricht angeboten (www.rhein-kreis-neuss.de/hsu). Die Anmeldung erfolgt, wenn es in der Regel schon in der Grundschule erfolgt ist, über das Sekretariat der JKG schon bei der Anmeldung an der Schule zu Beginn der Jahrgangsstufe 5.
Am Ende der Jgst. 10 können Schüler*innen, die durchgängig diesen HSU besucht haben, eine Prüfung bei der Bezirksregierung ablegen, um sich die Kenntnis dieser Sprache benotet auf dem Abschlusszeugnis anerkennen zu lassen. Unter Umständen kann diese Sprache dann als zweite „Fremd“sprache für den Besuch der gymnasialen Oberstufe angerechnet werden.