Beurlaubungsanträge für einen einzelnen Tag werden an die Klassenleitung bzw. die Jahrgangsstufenleitung gerichtet, außer die jeweiligen Leitungen haben die Schüler*innen bereits fünf einzelne Unterrichtstage im Schuljahr beurlaubt.
Bei Anträgen deren Beurlaubung sich auf Tage direkt vor oder nach den Ferien beziehen (das gilt auch für bewegliche Ferientage), bei Anträgen, die aus Gründen der Brauchtumspflege, religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen gestellt werden. Zwei aufeinander folgende Unterrichtstage werden an die Abteilungsleitung gerichtet, außer bei Anträgen, deren Beurlaubung sich auf Tage direkt vor, oder nach den Ferien beziehen (dies gilt auch für bewegliche Ferientage) bei Anträgen, die aus Gründen der Brauchtumspflege, religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen gestellt werden.
Alle übrigen Anträge, wie mehr als zwei Tage zusammenhängend (bis zu maximal einem Schuljahr) vor und nach den Ferien aus Gründen der Brauchtumspflege, religiöser Aktivitäten oder aus sportlichen Gründen über den fünften Einzeltag im Schuljahr hinaus etc. werden an den Schulleiter gerichtet.
Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem beantragten Termin im Sekretariat abgegeben bzw. auf dem Postweg eingegangen sein.